Pflege kostet Geld; auch die Pflege, die unsere Gäste über den hinweg benötigen, verursacht Kosten.
Was zunächst sehr abschreckend klingt und manch einen dazu bewegt, die Tagespflege nicht zu besuchen. Schließlich bekommt schon der Pflegedienst zu Hause oder der pflegende Familienangehörige Geld für seine Dienste.
Dabei sind die Kosten der Tagespflege für den Gast in der Regel gar nicht hoch, wenn überhaupt Kosten für den Besuch anfallen.
Denn die Pflegekasse übernimmt Leistungen für die pflegebedingten Kosten der Tagespflege gem. § 41 SGB XI. Dies umfasst den Pflegesatz, die Umlagen zur Altenpflegeausbildung und ggf. die Kosten für den Hol- und Bringdienst (Fahrdienst) bis zum jeweiligen Höchstbetrag je Pflegegrad.
Leistung der Pflegekasse (anspruchsberechtigt sind die PG 2-5)
PG 2 | 689,00 € |
PG 3 | 1298,00 € |
PG 4 | 1612,00 € |
PG 5 | 1995,00 € |
Personen mit Pflegegrad 1 können sich die Kosten über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45 STGB XI) erstatten lassen, sofern das Budget hierfür ausreicht.
Außerdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Besuch der Tagespflege und die Leistungen über die Verhinderungspflege zu finanzieren.
Wer sich mit den Leistungen und Möglichkeiten der Finanzierung durch die Pflegekassen nicht auskennt, ist schnell überfordert. Viele Paragraphen, viele Voraussetzungen, Einschränkungen und Abhängigkeiten schrecken viele ab.
Doch die Pflegekassen stellen häufig mehr finanzielle Unterstützung bereit, als zunächst angenommen. Und sie bietet auch viele Möglichkeiten.
Daher sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe bei der Finanzierung Ihrer Besuche bei uns benötigen. Wir helfen Ihnen gern bei der Berechnung von Kosten und bei der Erstellung von Anträgen.
Einrichtungsleitung
02962 9742326
E-Mail: tagespflege-olsberg@drk-brilon.de
Bahnhofstr. 20
59939 Olsberg